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SAG Sanierungs- und Abwicklungsgesetz - Enteignungsrisiken für deutsche Bankkunden

Fotolia 69707923 © Sebastian Duda

Kennen Sie das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) für Banken? Dieses ist, von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt, zum 01.01.2015 in Kraft getreten und gilt für alle systemrelevanten Banken und Finanzgruppen. Damit entzieht sich der Staat jeder Haftung und wälzt diese voll auf die Sparer (Gläubiger) und Aktionäre einer Bank ab. Das SAG kann für jede Privatperson und jedes Unternehmen, mit Guthaben von mehr als 100.000 Euro bei einer Bank, zum Alptraum werden. Dabei genügt der Verdacht einer drohenden Insolvenz, damit die Abwicklungsbehörde alle Guthaben von Privatpersonen und Unternehmen über 100.000 € bei einer betroffenen Bank über Nacht enteignen kann. Das gleiche gilt für die Besitzer von Bankaktien – hier wird das geltende Aktionärsrecht für Banken einfach ausgehebelt.

Das SAG - einer der schwersten Eingriffe in das deutsche Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Philipp aus Mannheim bringt es auf den Punkt: Es handelt sich – zu Ende gedacht und nicht gleich zu erkennen – um einen der schwersten Eingriffe in das deutsche Wirtschaftsleben und Wirtschaftsrecht seit Kriegsende mit unabsehbaren Folgen. Der deutsche Staat kann damit die Haftung für „systemrelevante“ Banken und Finanzgruppen komplett auf die Sparer und Aktionäre einer Bank abwälzen. Welche Banken systemrelevant sind entscheidet wiederum die dafür zuständige Abwicklungsbehörde - die „Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung“. Eine tatsächliche Insolvenz einer Bank ist hierfür nicht erforderlich, da bereits eine drohende Insolvenz ausreicht, um die Sparer und Aktionäre in die Haftung zu nehmen.

Bis 100.000 Euro greift die Einlagensicherung?

Theoretisch sind Bankeinlagen in Deutschland bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank gesetzlich geschützt. Zufällig wurde 2008 bekannt, dass die drei großen Einlagensicherungssysteme für ganz Deutschland nur auf 4,6 Milliarden Euro zugreifen können. Dagegen lagen auf Konten von Privaten und Unternehmen, Einlagen in Höhe von 2,9 Billionen Euro. Das entspricht mehr als dem 500-fachen des Sicherungsfonds! Daher verwundert es nicht, dass die Banken keine Zahlen dazu veröffentlichen. Bei einer echten Systemkrise würden auch die Kunden unter 100.000 Euro Guthaben nur Bruchteile davon wieder sehen.

Das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) kann eine Kettenreaktion hervorrufen

Umso bekannter die Risiken aus dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) werden, desto mehr Kapital kann dadurch von betroffenen Banken abgezogen werden. Das wird diese Bank dann zusätzlich schwächen. Wer diese Zusammenhänge kennt, sollte rechtzeitig handelt, denn das kann ein großer Vorteil sein, falls es zu einer Kettenreaktion kommt.

Fazit

Verteilen Sie Ihr Vermögen so, dass dieses bei kritischen Situationen im Bankensektor bestmöglich geschützt ist vor möglichen Folgen des SAG Gesetztes. Die Win-win Consult KG bietet über spezialisierte Kooperationspartner Lösungen mit realen Werten, die Sicherheit geben, auch wenn es im Bankensektor zu Verwerfungen kommt. Vor allem eine Streuung der Anlageformen und Standorte ist von hoher Bedeutung. Wir helfen Ihnen bei der Entwicklung einer nachhaltigen Anlagestrategie und haben exklusive Lösungen. Ein erstes Beratungsgespräch ist für Sie kostenfrei – vereinbaren Sie noch heute einen Termin oder ein Telefonat unter 06221-7570690 oder info@win-win-consult.de.