Steuerneutral Schenken und Vererben von Wertpapieren und Depots – Nießbrauch mit Wertpapiervermögen in einer Lebensversicherung
Beim Nießbrauch verschenkt man einen Vermögenswert, doch die daraus resultierenden Einnahmen und Erträge behält man. Bekannt geworden ist diese Möglichkeit vor allem bei der Übertragung von Immobilien.
Schenkt beispielsweise ein Vater eine Immobilie mit Nießbrauch an seine Tochter, so wird diese Eigentümerin der Immobilie, die Mieteinnahmen gehören jedoch bis zu dessen Tod dem Vater. Vorteil: Die Immobilie gehört später nicht zum Erbe, somit fällt für diese keine Erbschaftssteuer an. Zusätzlich vermindert der Nießbrauch den Wert des zu übertragenden Vermögens.
Schenkung von Wertpapieren mit Nießbrauch
Weniger bekannt ist die Anwendung des Nießbrauchs bei einer Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt an Wertpapiervermögen im Rahmen einer Versicherungslösung. Obwohl dies nach §§ 1068 ff. BGB ebenso möglich ist. Auch hier bleiben die Dividenden beim Schenker und er entscheidet weiterhin über die Zusammensetzung des Depots, rechtlich gehört das Depot jedoch dem Beschenkten.
Ein Nießbrauch wird als privatschriftliche Vereinbarung zwischen dem Beschenkten (z. B. Kinder oder Enkelkinder) und dem Nießbrauchnehmer (z.B. dem Vater oder der Mutter) bei der Übertragung des Versicherungsvertrages abgeschlossen und sowohl dem Versicherer als auch dem Finanzamt angezeigt. Der Beschenkte kann für Einräumung des Nießbrauchs einen steuerlichen Nutzungswert bei der Berechnung der Schenkungsteuer abziehen und so die Schenkungsteuer drastisch reduzieren. Diese Reduzierung der schenkungssteuerlichen Bemessungsgrundlage auf Basis des ErbStG und BewG, richtet sich nach dem Alter des Nießbrauchberechtigten. Je jünger dieser ist, desto höher ist seine Lebenserwartung und desto länger genießt er die Erträge des Vermögens. Damit erhöht sich der steuerlich abzugsfähige Nutzwert für den Beschenkten.
Der Nießbrauchnehmer (Vater/Mutter) erhält zu Lebzeiten die Erträge. Der beschenkte Versicherungsnehmer kann nach der Schenkung (Kinder/Enkel) den Versicherungsvertrag und die Wertpapiere nur mit Zustimmung des Vaters/der Mutter verändern, kündigen, verpfänden oder übertragen. Hier liegt ein zusätzlicher wesentlicher Vorteil der Strukturierung, der Schenker „behält die Kontrolle“ auf dem Vermögensteil. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass beim Versterben der Eltern der Übergang an die Erben automatisch erfolgt. Dies entlastet die Erben, die neben der Trauer sehr viele Dinge regeln und organisieren müssen. Wichtig ist in diesem Modell, dass sie einen Versicherer auswählen der in diesem Modell absolut rechtsicher und gesetzeskonform agiert - solche Versicherer sind rar und schwer zu finden.
Beispiel 1
Ein 65-jähriger Vater schenkt seinem Sohn eine Versicherungspolice die ein Depot im Wert von 1 Million € enthält. Der abzugsfähige Nutzwert für den Beschenkten beträgt in diesem Fall 610.000 Euro.
Durch den Schenkung-Freibetrag von 400.000 €, ist die komplette Schenkung steuerfrei. Mit dieser Strukturierung spart der Beschenkte nach Berücksichtigung des Freibetrags 90.000 € an Schenkungssteuer.
Die an den Nießbrauchnehmer zukünftig fließenden Erträge werden ebenfalls steuerreduziert vereinnahmt, denn nur der günstige Ertragsanteil unterliegt der Abgeltungsteuer.
Beispiel 2
Ein Ehepaar (beide 50 Jahre alt) schenkt den beiden volljährigen Kindern ein Depot innerhalb einer Versicherungspolice mit einem Wert von 6 Mio. Euro. Der abzugsfähige Nutzwert für jeden Beschenkten beträgt in diesem Fall 1,1 Mio. Euro. Damit erhält jedes Kind je 1,5 Mio. € von jedem Elternteil. Vermindert um den Wert des Nießbrauchs (1,1 Mio. €) verbleibt ein steuerpflichtiger Betrag von 400.000 €. Das ist genau der Betrag, der steuerfrei geschenkt werden kann. Im Ergebnis können so 6 Mio. € ohne Schenkungssteuer an die beiden Kinder weitergegeben werden.
Auch hier fließen den Nießbrauchnehmern die zukünftigen Erträge steuerreduziert zu, da nur der günstige Ertragsanteil der Abgeltungsteuer unterliegt.
Fazit
Ein Nießbrauchrecht an einer fondsgebundenen Lebensversicherung ermöglicht zum einen eine erhebliche Reduzierung der Schenkung- und Erbschaftssteuerlast und gewährt zusätzlich dem Nießbrauchnehmer einen signifikanten Steuervorteil auf die Erträge. Gleichzeitig behält der Schenker aber „die Kontrolle auf den Wertpapieren“, der Beschenkte kann nicht über das Vermögen verfügen.
Mit unserer Generationenberatung und speziellen Policenlösungen können wir Ihre persönliche Vermögenssituation nachhaltig optimieren. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um bestmögliche Lösungen zu entwickeln. Sie erreichen uns unter Telefon 06221-7570690 oder info@win-win-consult.de.